VR-Bank begrüßt interessierte Kunden zum Themenabend in der neuen Bankfiliale Badbergen
14. April 2011 / Badbergen
Die Rechtslage rund um die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung thematisierte Notar Hubert Diers vor rund 30 interessierten Zuhörern in der VR-Bank-Filiale in Badbergen. Der Quakenbrücker Rechtsexperte veranschaulichte, wie eine vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuung bei unerwartet eintretender Geschäftsunfähigkeit vermieden werden kann, wenn dieses von der betroffenen Person vorsorglich gewünscht wird.
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Bildunterschrift:
Zahlreiche Gäste folgten der Einladung der VR-Bank in Badbergen und ließen sich von Notar Hubert Diers über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung informieren.
Foto: VR-Bank
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"Mit dieser Veranstaltung möchten wir erreichen, dass sich sowohl ältere Menschen aber auch junge Menschen rechtzeitig Gedanken machen und die Regelungen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf ihre Bedürfnisse abgestimmt festlegen", so Filialleiter Jürgen Overbeck bei der Begrüßung der Gäste.
Notar Diers stellte den zahlreichen Gästen zunächst die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht vor, die wichtige Angelegenheiten des Lebens regelt, wenn die betroffene Person z.B. durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbstverantwortlich geschäftsfähig handeln kann. Bei einer Vorsorgevollmacht sollten folgende Fragestellungen Berücksichtigung finden:
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
Wer organisiert für mich nötige abulante Hilfen?
Wer sucht für mich einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer entscheidet über Operationen und medizinische Maßnahmen?
Notar Hubert Diers erläuterte anschließend die Möglichkeiten der Patientenverfügung in Situationen wie z.B. dem unmittelbaren Sterbeprozess, dem Endstadium einer unheilbar tödlichen Krankheit, Gehirnschädigung durch Unfall, Schlaganfall, Entzündungen usw. oder durch fortgeschrittenen Hirnabbauprozess infolge Demenzerkrankung. Bei der Formulierung der Patientenverfügung geht es um die wichtige Fragestellung, "Was soll mit mir passieren, wenn ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann?", so Notar Diers.
Im Laufe des Informationsabends gab es auch genügend Zeitraum für Fragen der Veranstaltungsteilnehmer. In diesem Zusammenhang wies Notar Diers darauf hin, dass neben einer selbstverfassten und eigenhändig unterschriebenen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auch eine notarielle Beurkundung möglich ist, wenn professionelle und rechtssichere Unterstützung bei der Erstellung der Vorsorgevollmachts- und Patientenverfügungsunterlagen gewünscht wird.
Peter Roenn, Personenversicherungsbetreuer der R+V Versicherung gab danach einen Überblick über die private Absicherung eines Pflegefalls und erläuterte das R+V-Pflegekonzept. Neben den Leistungen und Kosten dieses Vorsorgeproduktes gab der Experte aus der genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken auch noch Informationen rund um die Pflegedatenbank im Internet.
Im Namen der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück bedankte sich Filialleiter Jürgen Overbeck mit vorbereiteten Präsenten bei dem Notar Hubert Diers und dem R+V-Pflegeexperten Peter Roenn für die ausführlichen Informationen. Ein von den Badberger Bankmitarbeitern gereichter Imbiss rundete die gelungene Kundenveranstaltung ab und ermöglichte noch die Gelegenheit für das ein oder andere persönliche Gespräch.