Informationsabend zum Thema „Pflege“ von kfd und VR-Bank
3. März 2011 / Nortrup / anl
Was kostet Pflege eigentlich? Was ist Inhalt einer Vorsorgevollmacht und muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet sein? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gab es an einem Info-Abend rund um das Thema „Pflege“, zu dem die Ortsgruppe Nortrup der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) in Zusammenarbeit mit der VR-Bank im Altkreis Bersenbrück eingeladen hatte.
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Bildunterschrift:
Bis auf den letzten Platz besetzt war der Konferenzraum der VR-Bankstelle.
Foto: Anita Lennartz
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Das Interesse an diesem Thema war groß: über 50 Personen hatten sich im großen Konferenzraum der VR-Bankstelle eingefunden, Männer und Frauen älteren und jüngeren Jahrgangs. Pflege ist also ein Thema, das alle angeht und „es wächst die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen“, erläuterte Rechtsanwalt und Notar Paul Fleddermann aus Bersenbrück. Er gab einen kurzen Abriss über Sinn und Zweck von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung und erläuterte die Inhalte.
Danach soll eine Vorsorgevollmacht insbesondere als Betreuungsvollmacht zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung durch das zuständige Gericht dienen, also eine gerichtlich angeordnete Betreuung verhindern. Eine Vorsorgevollmacht ist nach Auskunft des Notars auch mündlich wirksam oder könnte auch schriftlich ohne Notar aufgesetzt werden. Allerdings werde für bestimmte Rechtsgeschäfte nur eine notariell beurkundete Vollmacht akzeptiert.
Die Inhalte einer Patientenverfügung sind seid dem 1. September 2009 gesetzlich geregelt in § 1901 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine solche Verfügung muss danach in jedem Fall schriftlich erfolgen. Fleddermann empfiehlt, zum Zwecke der inhaltlichen Ausgestaltung der Patientenverfügung die fachkundige Beratung eines Arztes und gibt außerdem den Hinweis, die Inhalte immer mal wieder zu überprüfen.
In einer Betreuungsverfügung können Personen bestimmt werden, die vom Gericht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden sollen.
Nach soviel Theorie kam Margarete Justa, Inhaberin der Ambulante-Pflege-Station „Communitas“ und Pflegedienstleitung/Hausleitung des Pflegeheims Nortrup, mit konkreten Zahlen und ganz praktischen Beispielen aus dem Alltag eines stationären Pflegeheims und ambulanten Pflegedienstes und gab Antworten auf die Frage „Was kostet Pflege eigentlich?“. Sie definierte die verschiedenen Pflegestufen – die jetzt schon bei „0“ beginnen – und die Schwierigkeiten, die bei der Einstufung von Patienten auftreten. Ein Pflegetagebuch könne helfen, den Pflegeaufwand zu dokumentieren, dieses werde auch von den Kassen anerkannt, erklärte Justa. Außerdem riet sie Betroffenen, Hilfen von Kranken- und Pflegekassen in Anspruch zu nehmen.
Die möglichen Hilfen seien aber häufig gar nicht bekannt, wusste auch Peter Roenn, Personenversicherungsbetreuer der R+V Versicherungsgruppe. „Wer pflegt, ist auch rentenversichert!“, sei zum Beispiel eine Tatsache, die Kassen pflegenden Angehörigen häufig nur auf entsprechende Nachfrage bestätigten. Auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung leisteten die Kassen in bestimmten Fällen, so Roenn. Hinweise auf Pflegeheime in der Nähe und den entstehenden Kosten gäbe eine Pflegedatenbank im Internet, erläuterte der Versicherungsbetreuer weiter. Unter http://www.bkk-pflege.de/Paula/ seien entsprechende Informationen abrufbar. Roenn stellte auch ein entsprechendes Produkt zur privaten Absicherung eines Pflegefalls vor und gab einen kurzen Einblick in das R+V-Pflegekonzept.
Die Organisatorinnen der kfd, Gaby Herrmann und Ute Rautenstrauch, waren mit Resonanz und Verlauf der Info-Veranstaltung vollauf zufrieden. Und auch Stefan Peters, Filialleiter der Bankstelle Nortrup, zeigte sich erfreut über das Interesse: „Wir wollen Akzeptanz für dieses Thema schaffen und erreichen, dass sich die Leute mit der Materie befassen. Und dazu trägt dieser Info-Abend bei“, ist sich Peters sicher.